Lange wurde es gefordert, seit dem 29. Juni ist es endlich soweit: das Versal-Eszett darf verwendet werden. Bislang musste ein „SS“ gesetzt werden, doch das weckt zum einen unschöne Assoziationen und zum anderen müsste es anders – und damit falsch – ausgesprochen werden.
Die Hüter der Rechtschreibung müssen sich jedoch keine Gedanken über die Umsetzung dieser Vorgabe machen. Hier liegt aber das Problem. Die Tastatur sieht für das große „ß“ das Fragezeichen vor. Es gibt zwar bereits sehr wenige Schriften mit einem großen Eszett, doch dieser Buchstabe ist schwer zu finden. Als Designer kann man sich in Grafikprogrammen den kompletten Zeichsatz einer Schrift anzeigen lassen. Bei der Schrift „PT Sans Caption“ sind dies 713 Zeichen. Da muss man schon genau hinschauen, um das große Eszett zu finden. Die beiden Schriften aus dem Beispiel oben sind bei google fonts kostenlos zu haben.
Doch was machen die, die diese Option nicht zur Verfügung haben? Ein kleines „ß“ zwischen den Großbuchstaben ist jedenfalls nicht die elegante Lösung. Dann lieber „FUSSBALL“ statt „FUßBALL“ – orthografisch ist es jedenfalls nicht falsch.
Ein weiterer „fachkundiger“ Kommentar kam auch von Jan Böhmermann & Olli Schulz auf Spotify
„Tagesspiegel“ vom 30.6.2017
Das große Eszett kommt
21 Jahre nach der umstrittenen Rechtschreibreform ist das amtliche Regelwerk erneut an einigen Stellen geändert worden – aber in viel kleinerem Ausmaß. Nun gibt es das Eszett, das „scharfe S“, auch offiziell als Großbuchstaben. Es sieht aus wie ein Mittelding zwischen dem bisherigen, klein geschriebenen „ß“ und einem groß geschrieben B.
Vor allem für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen sei dies wichtig, teilte der Rat für deutsche Rechtschreibung am Donnerstag in Mannheim mit. Bisher hatten zum Beispiel Menschen mit dem Nachnamen Oßner ein Problem: Wenn in einem Ausweisdokument wegen der Großschreibung der Buchstaben anstelle des „ß“ ein Doppel-„S“ steht, bleibt unklar, ob sie „Ossner“ oder „Oßner“ heißen.
Amtlich zulässig ist jetzt auch die Großschreibung des Adjektivs in Fällen wie „Goldene Hochzeit“ und „Neues Jahr“. Darüber hinaus passte der Rechtschreibrat einzelne Wortschreibungen an den weit überwiegenden Schreibgebrauch an. Er strich zum Beispiel die eingedeutschte Schreibweise „Ketschup“, die kaum verwendet wurde – zulässig ist jetzt nur noch Ketchup.
Varianten fallen weg
Auch andere ungebräuchliche Varianten fallen weg, müssen also zum Beispiel bei Schuldiktaten als Fehler angestrichen werden. Zum Beispiel „Grislibär“ (amtlich erlaubt ist nur noch Grizzlybär), „Yoga“ (nur noch: Joga), „Komplice“ (Komplize), „Roulett“ (Roulette), „Varietee“ (Varieté), „Wandalismus“ (Vandalismus).
Die Rechtschreibreform von 1996 hatte zu leidenschaftlichen Debatten geführt. Jahrelang tobte ein Streit um die richtige Schreibweise von Delfin oder Delphin, Fuss oder Fuß, Schifffahrt oder Schiffahrt. Der daraufhin eingesetzte Rechtschreibrat suchte nach Kompromisslösungen und sollte dafür sorgen, dass der „Sprachfrieden“ wiederhergestellt wurde.
Seit 2004 ist der Rat die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er hat Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Die deutsche Kultusministerkonferenz und die staatlichen Stellen der anderen Länder bestätigten die neuen Änderungen, die der Rat beschlossen hat, und machten sie damit wirksam. (dpa)
2 Antworten
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